Sportstättenordnung Sachsenhalle

Begriff

Bedeutung

Sportstättensatzung

Satzung über die Benutzung und Vergabe von Sportstätten der Stadt Chemnitz

Personal

Beschäftigte und Beauftragte des Sportamtes der Stadt Chemnitz

Nutzer

natürliche und juristische Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches

Betreuungs- und Aufsichtspersonen

Personen, die die Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Nutzers wahrnehmen

(Lehrer*innen, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Mitglieder, etc.)

Veranstaltungsleiter

Person, die im Auftrag des Nutzers die Leitung einer Veranstaltung übernimmt

Besucher

Eltern, Begleitpersonen und Zuschauer*innen des Nutzers

1.  Grundlegendes

Die Grundlage der Nutzung dieser Sportstätte ist die Sportstättensatzung. Die Regelungen der Sportstättensatzung werden durch die Sportstättenordnung für das gesamte Gelände dieser Sportstätte konkretisiert (§ 10 Abs. 4 Sportstättensatzung). Die Sportstättenordnung wird durch die Brandschutzordnung und die Aushänge in der Sportstätte ergänzt.

Eckdaten der Sportstätte

Erreichbarkeit

0371 415803 - [email protected]

Art

Dreifeld-Sporthalle, Gymnastikraum, Funktionsräume, Anliegerfläche

Maximale Besucher

600 (in Abhängigkeit von geltender Bestuhlung)

Nutzungszweck

Sportnutzung

Hausrecht

Sportamt Chemnitz

Nutzungsrecht

Nutzer mit schriftlicher Nutzungserlaubnis der Stadt Chemnitz

Besonderheit

Anwendung Sächsische Versammlungsstättenverordnung

Alarmierung

Brandmelder mit Aufschaltung zur Feuerwehr Chemnitz

2.  Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Personal (§ 18 Sportstättensatzung). Davon abweichend nimmt bei Veranstaltungen sowie deren Auf- und Abbau der Veranstaltungsleiter das Hausrecht wahr. Das Personal ist jedoch zu jeder Zeit zur Übernahme des Hausrechtes berechtigt.

3.  Verhalten

Jede Person, die sich auf dem Gelände dieser Sportstätte aufhält, hat sich über die Regelungen der Sportstättensatzung (siehe QR-Code) sowie dieser Sportstättenordnung zu informieren und diese einzuhalten. Unter anderem gelten folgende Verbote:

Zusätzlich zu den Regelungen der Sportstättensatzung gilt für diese Sportstätte

Allgemeines

v  Der Zweck der Sportstätte ist die Sportnutzung. Jede abweichende Nutzung mit Aufbauten wie Stühle, Tische, Bühnen, etc. auf der Sportfläche ist eine Sondernutzung. Diese Sondernutzung muss mit abschließendem Ablaufplan, abschließendem Nutzungsplan und abschließendem Aufbauplan durch das Sportamt Chemnitz mit der Bauaufsicht abgestimmt werden.

v  Ausstattungen und Ausschmückungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material sowie in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen aus nichtbrennbarem Material bestehen. Natürlicher Pflanzenschmuck muss frisch sein.

v  Bei Veranstaltungen kann in dieser Sportstätte der Verkauf von Lebensmitteln im Besucherbereich durch eine Imbissvereinbarung genehmigt werden.

v  Das Sitzen auf Heizkörpern oder Treppenstufen ist verboten.

v  Die Feuerwehrzufahrt, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, sicherheitstechnische Einrichtungen sowie sportartspezifische Abstandsflächen sind frei zu halten.

v  Die Nutzung eingebrachter Lautsprecher/Musikanlagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal erlaubt, um im Notfall eine ordnungsgemäße Alarmierung zu gewährleisten.

v  Der Aufenthalt von Besuchern auf Flucht- und Rettungswegen (grün markiert im Flucht- und Rettungsplan) ist nicht gestattet.

v  Kostenfreie abschließbare Schränke sind zu nutzen.

Sportausübung

v  Die Aktivität darf nur so ausgeübt werden, wie es nach den sportartspezifischen Regelungen zugelassen ist. Die Spielfeldmarkierung und Deckenhöhe sind zu berücksichtigen.

v  Der Prallschutz ist bis zu einer Höhe von zwei Metern nicht einzuschränken.

v  Die Sportgeräte dürfen nur im kippsicheren Zustand und sachgemäß genutzt werden. Vorsätzlich unkontrolliertes Schießen/Werfen des Balles ist untersagt.

v  Schwere Bälle dürfen nur an verstärkte Wände geworfen werden.

4.  Pflichten des Nutzers

Die in der Sportstättensatzung aufgeführten Pflichten des Nutzers nimmt während der Nutzungszeit die Betreuungs- und Aufsichtsperson bzw. bei Veranstaltungen sowie deren Auf- und Abbau der Veranstaltungsleiter wahr. Neben der Kontrolle sowie die Durchsetzung der Regelungen der Sportstättensatzung, dieser Sportstättenordnung und gesetzlichen Bestimmungen gibt es für diese unterwiesenen Personen in dieser Sportstätte folgende Pflichten:

v  Kontrolle der maximalen Anzahl an Besuchern

v  Kontrolle und Umsetzung der Regelungen von Teil B der Brandschutzordnung (Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Bewegungsflächen Feuerwehr, Brandmeldung, etc.)

v  Gewährleistung der Ersthilfe

v  Abgabe der Fundsachen beim Personal

v  Eintragung der Nutzung in das Belegungsbuch

v  Endkontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportstätte

Entrées

  • MIGHTY MITTE I (Boys & Girls) 60 EUR
    (4-5Jahre)
  • MIGHTY MITTE II Boys 60 EUR
    Alter 6-7
  • MIGHTY MITTE II Girls 60 EUR
    Alter 6-7
  • PEE WEE Boys 60 EUR
    Alter 8-9
  • PEE WEE Girls 60 EUR
    Alter 8-9
  • JUNIOR I Boys 60 EUR
    Alter 10-11
  • JUNIOR II Boys 60 EUR
    Alter 12-13
  • JUNIOR I Girls 60 EUR
    Alter 10-11
  • JUNIOR II Girls 60 EUR
    Alter 12-13
  • TEEN Boys 60 EUR
    Alter 14-15
  • TEEN Girls 60 EUR
    Alter 14-15
  • JUVENILE Boys Gi 70 EUR
    16-17 years
  • JUVENILE Girls Gi 70 EUR
    16-17 years
  • JUVENILE Boys No-Gi 70 EUR
    16-17 years
  • JUVENILE Girls No-Gi 70 EUR
    16-17 years
  • MALE Gi 70 EUR
    18 + years
  • FEMALE Gi 70 EUR
    18 + years
  • MALE No-Gi 70 EUR
    18 + years
  • FEMALE No-Gi 70 EUR
    18 + years

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